T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N
1. Der Veranstalter, SLD Event & Marketing GmbH, Leopoldstrasse 24/1, 6020 Innsbruck, Österreich, organisiert und leitet das „INTERSPORT TESTIVAL“ im Jahr 2024 am Stubaier Gletscher. Den Teilnehmern dieses Events werden im Rahmen dieser Veranstaltung Sportartikel zu Testzwecken zur Verfügung gestellt. Diese Sportartikel werden durch einen Aussteller bereitgestellt, der einen Stand beim Testival betreibt. Die von den Markenpartnern separat und außerhalb dieses Testivals angebotenen Workshops (LVS, Guided Skiing, …) sind nicht teil dieses Vertrages. Diese Teilnahmebedingungen sollen nunmehr die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer im Rahmen des „INTERSPORT TESTIVALS“ im Jahr 2024 regeln.
2. Mit der umseitigen Unterschrift kommt zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer ein Teilnahmevertrag zustande und akzeptiert der Teilnehmer die gegenständlichen Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich nur volljährige Personen. Nicht volljährige Personen sind nur unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, dass sie die Genehmigung durch den Erziehungsberechtigten nachweisen können und mit dieser Unterschrift die Zustimmung zur Teilnahme am Testival erklärt wird. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass die von ihm umseits angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Bei Bekanntwerden einer bewussten Falschangabe einer dieser Daten ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Testival auszuschließen.
3. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die ihm zur Verfügung gestellten Sportartikel im Eigentum der jeweiligen Aussteller und nicht im Eigentum des Veranstalters stehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Sportartikel nach der Testung unverzüglich und ohne unnötigen Aufschub an den Aussteller zurückzustellen.
4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit den von den Ausstellern zur Verfügung gestellten Sportartikeln jederzeit und ausschließlich auf den gekennzeichneten bzw. den vom Veranstalter vorgegebenen Pisten zu bewegen. Die Teilnahme an den von den Markenpartnern angebotenen Workshops (LVS, Guided Skiing, …) erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Teilnehmer dürfen sich zu keiner Zeit mit den zur Verfügung gestellten Sportartikeln in unbefestigtes Gelände oder abseits der gekennzeichneten Pisten begeben. Zudem sind die Teilnehmer verpflichtet, die einschlägigen Regeln für sportgerechtes Verhalten, insbesondere die FIS-Regeln, die Vorgaben des Seilbahnbetriebes und alle sonstigen der Sicherheit dienenden Vorschriften einzuhalten.
5. Die von den Ausstellern zur Verfügung gestellten Sportartikel dürfen ausschließlich von jenem Teilnehmer genutzt werden, der für den betreffenden Sportartikel seine Testivalcard beim Teststand abgegeben hat. Eine Weitergabe oder die Überlassung der Sportartikel an andere Personen, wie bspw. sonstige Teilnehmer der Veranstaltung, ist – aus welchen Gründen auch immer – nicht gestattet, widrigenfalls der entsprechende Teilnehmer die daraus resultierenden nachteiligen Folgen selbst zu tragen hat.
6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit den Sportartikeln vor deren Verwendung eingehend zu beschäftigen und sich mit deren Bedienung und deren Sicherheitsmechanismen ausreichend auseinanderzusetzen. Weiters verpflichtet sich der Teilnehmer, die Sportartikel ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwenden und zu verwahren. Darüber hinaus erklärt der Teilnehmer bereits im Vorhinein, die Sportartikel ausschließlich im Rahmen seiner Kenntnisse und Fähigkeiten zu benützen. Insbesondere ist es dem Teilnehmer untersagt, die Sportartikel in einem alkoholisierten oder anderweitig bewusstseinseingeschränkten Zustand zu verwenden. Weiters ist der Teilnehmer verpflichtet, die Sportgegenstände stets bei sich zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
7. Im Falle von Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder sonstiger Beeinträchtigung des Sportartikels hat der Teilnehmer unverzüglich den Aussteller zu informieren und wird diesfalls gegenüber dem Aussteller des Sportartikels in Höhe des vollen Verkaufspreises schadenersatzpflichtig.
8. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer nicht für durch ihn leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden. Das gilt insbesondere auch für die Schäden, die mit den oder durch die Sportartikel oder durch deren sorgfaltswidrige bzw. unsachgemäße Benützung oder im Rahmen einer allfälligen Teilnahme an den von den Markenpartnern separat angebotenen und nicht vom gegenständlichen Vertragsverhältnis umfassten Workshops entstanden sind. Der Teilnehmer wird den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos halten. Im Fall einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wie bspw. bei Sturmsperren, Lawinengefahren, etc. erfolgt eine kulanzweise Rückerstattung des Veranstaltungstickets durch den Veranstalter.
9. Der Teilnehmer erklärt darüber hinaus seine ausdrückliche Einwilligung zur Erstellung, Verarbeitung, Verwendung und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist, durch den Veranstalter auf dessen Homepage zu Werbezwecken zukünftiger gleichartiger Veranstaltungen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter daran das zeitlich unbeschränkte, in sachlicher Hinsicht jedoch auf Werbung, Marketing und PR eingeschränkte, bearbeitbare, nicht-ausschließliche und übertragbare Recht ein. Die Einräumung dieses Rechts erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Dafür hat er sich an den Veranstalter an die unter Punkt 1. angegebenen Kontaktdaten zu wenden.
10. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer ist 6167 Neustift im Stubaital, Österreich.
11. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz vom Veranstalter örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
12. Für alle Rechtsbeziehungen, einschließlich allfälliger Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und dem UN-Kaufrecht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, sind auch die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.
13. Dem Teilnehmer steht für im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge ein Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu. Der Teilnehmer kann von dem Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Teilnehmer die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet. Die Erklärung des Teilnehmers ist an keine Form gebunden, und kann an die unter Punkt 1. dieser Teilnahmebedingungen angegebenen Kontaktstellen übermittelt werden. Der Teilnehmer verliert jedoch gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG sein Rücktrittsrecht, wenn er vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Der Verbraucher bestätigt hiermit ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert.
14. Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.stubaier-gletscher.com/datenschutz/.